UPI 48 Sommersmog-Alarm
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UPI-Bericht 48

Maßnahmen gegen Sommersmog - Vorschläge zu einer Novellierung des Sommersmoggesetzes

Zusammenfassung

Sommer-Smog ist eine Mischung chemisch aggressiver Substanzen, von denen Ozon, die dreiatomige Form des Sauerstoffs, die wichtigste ist. Neben Ozon besteht Sommer-Smog aus Wasserstoffperoxid, Salpetersäure, Peroxyacetylnitrat und anderen Peroxynitraten.

Ozon bildet sich in chemischen Kreislaufprozessen unter Einwirkung der UV-Strahlung der Sonne aus Stickoxiden, Kohlenwasserstoffen und Luftsauerstoff. Die Grafik "Kreislaufreaktionen der Ozonbildung" zeigt stark vereinfacht die wichtigsten Reaktionen, die zur Bildung von Ozon führen.

Schema Ozonbildung (7124 Byte)

Die Auswertung aller Ozonmeßwerte des Bundesgebietes aus den Jahren 1990 - 1995 zeigt, daß zwischen den im Wochenverlauf schwankenden Emissionen der Vorläufersubstanzen für Ozon (kein Berufsverkehr und keine LKW am Wochenende) und den Ozonkonzentrationen signifikante Zusammenhänge bestehen:
Steigende Emissionen der Vorläufersubstanzen bewirken steigende Ozonkonzentrationen, absinkende Emissionen reduzieren die Ozonbelastungen mit einer Zeitverzögerung von 1 bis 2 Tagen. Die Zusammenhänge sind dabei umso ausgeprägter, je höher die Ozonkonzentrationen sind. Damit ist bewiesen, daß die in den letzten Jahren gestiegene Sommersmogbelastung durch kurzfristige Reduktionen der Vorläufersubstanzen wirksam verringert werden könnte.

Die Grafik "Ozonkonzentrationen über 120 µg/m3 im Wochenverlauf" zeigt die durchschnittliche Überschreitungsdauer des VDI-Richtwertes von 120 µg/m3 an den einzelnen Wochentagen im Durchschnitt der 6 Jahre von 1990 bis 1995. Durch die erhöhten Verkehrsemissionen an den Werktagen steigen die Ozonwerte von Montag bis Samstag an. Die geringeren Emissionen am Wochenende bewirken mit einer Zeitverzögerung von 1-2 Tagen einen signifikanten Rückgang der Ozonwerte.

Ozon-Wochenverlauf (16618 Byte)

 

Sommersmoggesetz

Im Jahr 1995 verabschiedete die Bundesregierung das Sommersmoggesetz, das in Perioden mit hoher Ozonbelastung durch Ausrufung eines Ozonalarms die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Ozonspitzenkonzentrationen schützen soll.

Zum ersten Mal wurde im Sommer 1998 in mehreren Bundesländern Ozonalarm ausgelöst, der zu einem Fahrverbot für nicht-schadstoffarme Autos führte. Die Wirkungen des Ozonalarms waren jedoch nicht meßbar, da der Ozonalarm durch zu hohe Grenzwertregelungen zu spät ausgelöst und die Maßnahmen mit zahlreichen Ausnahmemöglichkeiten versehen waren. Das Ozongesetz war von Anfang an aus diesen Gründen der Kritik ausgesetzt.

Anfang 1999 legte der neue Bundesumweltminister Jürgen Trittin ein Diskussionspapier zur Novellierung des Sommersmog-Gesetzes vor. Darin wird ein niedrigerer Auslösegrenzwert von 180 µg/m3, eine gleichzeitige Wirksamkeit des Ozonalarms in allen südlichen bzw. nördlichen Bundesländern der Bundesrepublik und neben Maßnahmen zur Verringerung von Lösemittelemissionen ein Tempolimit auf Autobahnen und Außerortsstraßen als emissionsmindernde Maßnahmen vorgeschlagen.

Ein zweiter Vorschlag zur Novellierung des Sommersmoggesetzes wurde von Greenpeace vorgelegt. Darin werden, ähnlich wie in den früheren Wintersmogverordnungen, zwei Alarmstufen vorgesehen: Alarmstufe 1 ab 120 µg/m3 mit einem Fahrvebot für konventionelle PKW und eine Alarmstufe 2 ab 180 µg/m3 mit einem Fahrvebot für alle PKW, die die Euro-Abgas-Norm 2 nicht einhalten und für konventionelle LKW. Zusätzlich sind in beiden Vorschlägen weitere Maßnahmen wie ein Verbot benzinbetriebener Gartengeräte, ein Verbot der privaten Anwendung von Lösungsmitteln und Emissionsreduktionen im gewerblichen Bereich enthalten.

Um diese Vorschläge zu bewerten, berechnete das UPI-Institut die Wirksamkeit des bestehenden Sommersmoggesetzes und der beiden Novellierungsvorschläge anhand der Meßwerte aller ca. 350 Ozonmeßstationen in der Bundesrepublik Deutschland aus den Jahren 1990-1995. Die Ergebnisse zeigt die Grafik "Ozonalarm: Wirksamkeitsvergleich der Konzepte":

Während das bestehende Sommersmoggesetz aus dem Jahr 1995 die Ozonspitzenkonzentrationen im Durchschnitt der Jahre lediglich um 0,015% - 0,017% reduzieren kann, würde der Vorschlag des Bundesumweltministers, vor allem aufgrund des niedrigeren Auslösegrenzwertes, zu einer Absenkung der Ozonspitzenwerte um 21-28% führen. Im Vergleich dazu könnten mit dem Zweistufenkonzept von Greenpeace die Ozonspitzenbelastungen um 51-72% verringert werden. Würde das Zweistufen-Konzept durch ein Tempolimit ab der ersten Alarmstufe ergänzt werden, könnten die Ozonspitzenwerte um 55-78% verringert werden.

 Vergleich der Wirksamkeit der Ozonalarmkonzepte (19349 Byte)

Eine Revision des Ozongesetzes ist deshalb dringend notwendig. Der von dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einem Diskussionspapier vorgelegte Vorschlag für eine neue Sommersmogverordnung wäre dazu prinzipiell geeignet. Er sollte jedoch ergänzt werden durch den von Greenpeace vorgelegten Vorschlag einer Splittung der Maßnahmen in 2 Alarmstufen. Der Vorschlag von Greenpeace stellt einen Kompromiß zwischen gesundheitlichen Erfordernissen und ökonomischen Bedingungen dar. Er könnte die Ozonbelastung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland über 3 000 mal besser reduzieren als das Ozongesetz der Bundesregierung.

Trend der Ozonbelastung

Die Sommersmogbelastung nahm in den letzten Jahren zu. Die Auswertung der Ozonbelastung an südwestdeutschen Meßstationen ergibt im Durchschnitt einen zunehmenden Trend (siehe nachfolgende Grafik "Ozonbelastung, Jahresmittelwerte an südwestdeutschen Meßstationen").

upi48trendjm.gif (19816 Byte)

Die nachfolgende Grafik "Ozonbelastung, Grenzwertüberschreitungen, Mittelwerte an südwestdeutschen Meßstationen" zeigt die Überschreitungszeit des VDI-Richtwertes für Ozon von 120 µg/m3 (identisch mit dem Schweizer Ozon-Grenzwert) an denselben Meßstellen. Die dargestellte Stundenzahl gibt dabei an, wieviel Stunden in dem betreffenden Jahr die Ozon-Konzentrationen im Durchschnitt der Meßstellen über dem Ozon-Richtwert von 120 µg/m3 lag.

upi48trendmik.gif (23564 Byte)

In den letzten Monaten wurde von Seiten der Bundesregierung behauptet, in Deutschland sei seit Jahren ein "abnehmender Trend bei den beobachteten Ozonspitzenkonzentrationen" erkennbar. Diese Aussage ist wissenschaftlich nicht haltbar. Sie beruht auf jeweils nur einem Maximalwert von allen Meßwerten aller Meßstationen eines Jahres (1 Wert von 3,5 Millionen Meßwerten). Eine gesicherte statistische Aussage läßt sich so nicht ableiten. Ein Trend läßt sich nur ermitteln, wenn alle Meßwerte (Jahresmittelwert) oder (noch relevanter) alle medizinisch kritischen Meßwerte oberhalb 120 µg/m3 für die Auswertung benutzt werden, wie dies in obigen Grafiken geschehen ist.

 

Inhalt UPI-Bericht 48 Seite
Einleitung 1
Bildung von Ozon 2
Herkunft der Vorläufersubstanzen im Sommer 2
Zusammensetzung des PKW-Bestandes 6
Langfristiger Trend 11
Sommersmog-Gesetz 13
Reduktionsmöglichkeiten für Ozon 14
Wirksamkeit des Sommersmog-Gesetzes von 1995 19
Reduktion der Vorläufersubstanzen 23
Vorschlag des BMU für eine neue Sommersmogverordnung 29
Bewertung des BMU-Vorschlags 31
Langfristige Entwicklung: Prognose 32
Vorläufersubstanzen 32
UV-Strahlung 33
Hochdruckwetterlagen 37
Greenpeace-Vorschlag für ein neues Sommersmoggesetz 38
Wirksamkeit des Greenpeace-Vorschlags 41
Zusammenfassung und Schlußfolgerungen 44
Tabellenverzeichnis 46

 

UPI-Bericht 48  "Bodennahes Ozon - Vorschläge zu einer Novellierung des Sommersmoggesetzes", Juni 1999

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